Weiterbildungspraxis für Allgemeinmedizin
Nach dem Staatsexamen muss jede Ärztin und jeder Arzt sich für die Weiterbildung in einem Fach entscheiden, das ihr oder ihm besonders am Herzen liegt.
In Deutschland gibt es inzwischen (Stand 2014) 34 Gebiete und zusätzlich 34 Schwerpunkte, in denen eine Weiterbildung möglich ist. Es bestehen also 68 verschiedene Facharztdisziplinen für eine umfassende Versorgung der Patienten. Darüber hinaus gibt es noch 46 Zusatzweiterbildungen.
Eine Weiterbildung zum Facharzt dauert in der Regel fünf bis sechs Jahre. Sie wird in dafür genehmigten Kliniken oder Praxen unter der Leitung einer dafür befugten Ärztin oder eines Arztes durchgeführt. Diese müssen selbst Inhaber der Fachbezeichnung sein. Einzelheiten werden in den Weiterbildungsordnungen (WBO) der jeweils zuständigen Landesärztekammern geregelt. Hier sind abweichende Einzelheiten nicht selten.
Die Weiterbildung für das Gebiet Allgemeinmedizin beträgt fünf Jahre. Davon entfallen
- 36 Monate stationär auf Innere Medizin,
- 6 Monate auf Chirurgie und
- 18 Monate auf die hausärztliche Versorgung.
Im stationären Abschnitt können bis zu 18 Monate auch in "kleinen" Fächern, in jeweils mindestens 3-Monatsabschnitten absolviert werden. (WBO der Landesärztekammer Brandenburg)
Nach der Weiterbildung müssen die Ärztinnen und Ärzte die Facharztprüfung vor einer Prüfungskommission der jeweiligen Ärztekammer ablegen. Erst dann kann ,man sich niederlassen.
Ärztinnen und Ärzte, die die Weiterbildung in der hausärztlichen Praxis beginnen, haben in der Regel bereits 3,5 Jahre in der Klinik hinter sich. Manchmal sind sie sogar bereits Fachärzte anderer Gebiete, die sich entschieden haben, lieber hausärztlich zu arbeiten. Dazu benötigen sie die weitere Facharztanerkennung.
Unsere Praxis hat eine lange Tradition in der Weiterbildung des hausärztlichen Nachwuchses. Seit über 30 Jahren ist Prof. Dr. Schwantes zur Weiterbildung in Allgemeinmedizin befugt. Aktuell haben in unserer Praxis alle Ärzte eine gemeinsame Weiterbildungsbefugnis für den gesamten hausärztlichen Abschnitt.